Mietbedingungen
ZUSAMMENFASSUNG DER ALLGEMEINEN GESCHAFTSBEDINGUNGEN - STELLPLATZE
Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen komplett im PDF-Format unten herunterladen.
1.RESERVIERUNGEN
Der Kunde muss am gebuchten Aufenthalt teilnehmen. Jede Mietung ist namensgebunden und persönlich und kann in keinem Fall jemand Anderem überlassen, sowie teilweise oder ganz untervermietet werden. Die Reservierung (Anzahlung + Bearbeitungsgebühren) muss mit Erhalt des Mietvertrags beglichen und dem Rücksendeexemplar beigefügt werden. Die Anzahlung wird von der zu leistenden Summe abgezogen, aber im Falle einer Stornierung, die unter 30 Tagen vor dem vorgesehenen Ankunftsdatum erfolgt, kann sie nicht erstattet werden. Die Bearbeitungsgebühren werden in keinem Fall erstattet. Eine Reiserücktrittsversicherung wird Ihnen als Extra angeboten. Die Restsumme des Aufenthalts muss komplett am Ankunftstag oder spätetestens am nächsten Tag gezahlt werden. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer verfrühten Abfahrt wird keine Ermässigung erlassen. Die Kosten für zusätzliche Tage, Installationen oder Personen müssen am Vortag der Abreise beglichen werden. Falls es Verspätung bei Ihrer Anreise gibt, benachrichtigen Sie uns bitte: bei einer fehlenden schriftlichen Nachricht des Mieters über die Umstände einer verspäteten Ankunft wird der reservierte Stellplatz 24 Stunden nach dem auf dem Mietvertrag erwähnten Datum wieder frei.
2. STORNIERUNGEN - ÄNDERUNGEN
Der Kunde ist der einzige verantwortliche Verhandlungspartner gegenüber der AG « Camping de la Plage », insbesonders was die finanzielle Verantwortung betrifft und speziell im Fall einer Stornierung, oder einer teilweisen oder völligen Änderung des Aufenthalts. Jegliche Anfrage einer Veränderung der Kriterien Ihrer Buchung oder Stornierung muss schriftlich, möglichst per E-Mail oder per Post, erfolgen.
Die Gesellschaft « Camping de la Plage »-AG bietet eine Reiserücktritts-und Reiseabbruch-versicherung als zahlungspflichtiges Extra über ihren den Vertrag der Reiserücktrittsversi-cherung « Campez couvert » von Gritchen – Tolède und Gesellschaftern » an.
3. FALL VON HÖHERER GEWALT
Im Rahmen des Vertrags beinhaltet der Begriff « Höhere Gewalt » sämtliche Ereignisse, die außerhalb des Willens der Parteien liegen, die unaufhaltsam oder unabwendbar sind und die eine Partei daran hindern, einen Teil oder Teile ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszuführen. Folgende Ereignisse werden mit einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt: die administrative Unmöglichkeit einer Fortbewegung, die verwaltungstechnische Schließung der Unterkunft, das Schließen der Grenzen. Diese Liste ist nicht vollständig und jedes Ereignis muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Der Fall von höherer Gewalt ersetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Wenn der Campingplatz nicht in der Lage ist, einen Kunden wegen eines Falls Höherer Gewalt zu empfangen oder wenn der Kunde andererseits nicht in der Lage ist, wegen eines Falls Höhere Gewalt zu reisen, wird die Reservierung storniert und der Kunde erhält ein Guthaben, das 18 Monate gültig ist, als Gegenleistung aller gezahlten Summen (außer Reservierungskosten und Rücktrittssversicherung ) ; Wenn der Kunde nach 18 Monaten sein Guthaben nicht benutzen wollte oder konnte, wird er es als Erstattung bekommen.
4. STORNIERUNGSKOSTEN
Wenn die Stornierung (es wird das Datum des Empfangs einer schriftlichen Anfrage bei der Gesellschaft « Camping de la Plage » registriert, innerhalb von 48h je nach Begründung schicken, nur das Datum des auslösenden Faktors wird registriert) mehr als 30 Tage vor dem Aufenthalt eingeht: 10 % der Gesamtsumme des Aufenthalts, oder mindestens 30 Euro, sowie zusätzliche Kosten (Bearbeitungsgebühr, Versicherung usw.) werden in Rechnung gestellt. Weniger als 30 Tage vor dem Aufenthalt oder bei Nichtantritt: die Anzahlung wird einbehalten. In jedem Fall werden die Bearbeitungsgebühren und eventuelle Kosten der Stornierungsversicherung nicht erstattet.
5. WICHTIG ZU LESEN VOR DER ANKUNFT
Die Stellplätze können am Ankunftstag ab 14 Uhr belegt werden und müssen am Abreisetag bis 12 Uhr freigemacht werden. Bei einer Verspätung informieren Sie uns bitte darüber. Wenn uns keine Information zukommt, wird der Stellplatz am nächsten Tag ab 14 Uhr wieder vermietet werden und die Buchung ist damit storniert.
Der Mieter muss unbedingt eine Haftpflichtversicherung vorweisen können.
Während des Aufenthalts verpflichten sich alle Mieter, sämtliche Vorschriften der Campingplatz-Hausordnung zu beachten und auch von den Begleitpersonen, oder Personen unter ihrer Verantwortung, respektieren zu lassen. Jeder Verstoss gegen diese Regeln, sowie gegen die geltenden Bedingungen kann zu einem Ausschluss führen. Es wird kein gewalttätiges Verhalten, sowie beleidigende, rassistische oder bedrohende Äußerungen gegenüber anderen Kunden oder dem Personal toleriert, darauf folgt ein sofortiger Ausschluss. In diesem Fall gibt es keinerlei Erstattung. Jeder Verstoss gegen eine Verpflichtung des Vertrags zieht einen Bruch des Vertrags mit sich. Im Falle von Streitigkeiten und gemäß der Bestimmungen des Artikels L 612-1 des Verbraucherschutzgesetzes kann jeder Kunde des Campingplatzes gratis einen Verbraucherschutzmediator in Anspruch nehmen, um einen eventuellen Konflikt mit dem Campingplatzbetreiber gütlich zu lösen. Die Anschrift des für uns zuständigen Verbraucherschutzmediators ist per E-mail: cm2c@cm2c.net oder auf dem Postweg: Cm2c : 14 rue Saint Jean 75017 Paris Tel 00336 09 20 48 86
6. HAUSORDNUNG
6.1 Zulassungsbedingungen
Um auf den Campingplatz zu kommen und sich dort niederlassen zu dürfen, muss man zuvor die Erlaubnis des Verantwortlichen der Anmeldung, oder des Betreibers bekommen haben.
Ein Aufenthalt auf dem Gelände des Campingplatzes LA PLAGE bedeutet, die Bestimmungen der geltenden Hausordnung zu akzeptieren und die Verpflichtung, sich daran zu halten. Jeder Verstoss kann zum Verweis des Autors desselben führen, notfalls mithilfe eines Polizeieinsatzes.
6.2 Polizeiliche Formalitäten
Jede Person, die mindestens eine Nacht auf dem Campingplatz verbringt, muss sich vorher beim Verantwortlichen der Anmeldung ausweisen und die Formularitäten erledigen. Unbegleitete Minderjährige werden auf dem Campingplatz aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen. Die Benutzer des Campingplatzes werden gebeten, die Anmeldung ab dem Vortag ihrer Abreise darüber zu informieren.
6.3 Installierung
Das Zelt, der Wohnwagen und jegliches Material, müssen an dem vom Geschäftsführer angezeigten Stellplatz installiert werden.
6.4 Anmeldung
Die Rezeption ist jeden Tag geöffnet, auch an Feiertagen, vom Eröffnungsdatum bis zum Schliessen des Campingplatzes, von 9h bis 19h, bis auf Fälle höherer Gewalt. Sie bekommen dort sämtliche Auskünfte über den Service auf dem Campingplatz, Informationen über Verpflegung, sportliche Einrichtungen, touristische Angebote der Umgebung, sowie diverse Adressen und Informationen, die nützlich sein könnten.
6.5 Lärm und Nachtruhe
Die Benutzer des Campingplatzes werden inständig gebeten, jeglichen Lärm und Diskussionen, die ihre Nachbarn stören könnten, zu vermeiden. Die elektronischen Geräte müssen entsprechend eingestellt sein. Das Schliessen von Autotüren und Kofferräumen muss so diskret wie möglich erfolgen. Zwischen 22h30 und 8h muss völlige Nachtruhe herrschen.
6.6 Tiere
Nur Hunde und Katzen werden akzeptiert (je nach Zulassungsbedingungen). In jedem Fall sind maximal drei Hunde (oder Katzen) pro Stellplatz erlaubt. Pro Hund wird ein Zuschlag erhoben.
Hunde der ersten und zweiten Kategorie im Sinne der am Buchungstag geltenden Gesetzgebung sind auf allen von der SAS Camping de la Plage verwalteten Campingplätze verboten.
Hunde und andere Tiere dürfen nie frei laufen. In Abwesenheit ihrer Besitzer, die rechtlich verantwortlich sind, dürfen sie nicht auf dem Campingplatz gelassen werden, auch nicht eingesperrt.
6.7 Besucher
Besucher können auf Verantwortung der Camper, die sie empfangen, nach Genehmigung des Geschäftsführers oder seines Stellvertreters zugelassen werden. Die Besucher unterliegen der Regelung einer Besuchersteuer pro Besucher, da sie Zugang zu den Leistungen und/oder Installierungen des Campingplatzes haben (der Zugang zum Schwimmbad ist ihnen nicht gestattet)
Besucher müssen das Gelände vor 22h30 verlassen haben. Die Leitung behält sich das Recht vor, bei Nicht-Berücksichtigung der Campingplatzordnung einzugreifen und eine definitive Ausweisung vorzunehmen.
6.8 Verkehr und Parken von Fahrzeugen
Innerhalb des Campingplatzes müssen Fahrzeuge bei einer begrenzten Geschwindigkeit von 10 km/h fahren. Auf dem Campingplatzgelände dürfen nur Fahrzeuge von dort anwesenden Campern fahren. Das Parken darf weder den Verkehr, noch die Installierung von neuankommenden Campern beeinträchtigen. Zwischen 22h30 und 8h ist das Fahren verboten.
6.9 Ordnung und Aspekt der Anlagen
Niemand darf Aktionen untermehmen, die der Sauberkeit, der Hygiene und dem Aspekt des Campingplatzes schaden könnten.
Es ist verboten, Abwässer auf den Boden oder am Rinnstein auszugiessen. Hausmüll, Abfälle jeder Art und Papier müssen in die den Campern zur Verfügung stehenden Container geworfen werden.
Das Wäschewaschen außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken ist streng verboten. Das Aufhängen der Wäsche wird toleriert, unter der Bedingung, dass es diskret erfolgt und die Nachbarn nicht stört. Es darf nichts an den Bäumen aufgehängt werden.
Die Bepflanzungen und der Blumenschmuck müssen respektiert werden. Den Campern ist es untersagt, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Bepflanzungen vorzunehmen. Es ist auch nicht gestattet, eigenständig die Grenzen des Stellplatzes abzustecken, oder Löcher in den Boden zu graben. Jegliche Beschädigung der Bepflanzungen, der Zäune am Boden oder der Anlagen des Campingplatzes geht auf Kosten des Verursachers.
6.10 Sicherheit
6.10.1 Brand - Offene Feuer und individuelles Grillen mit Holzkohle sind auf den Stellplätzen strengstens verboten. Ein kollektiver Grill steht den Campern zur Verfügung. Gasgrillgeräte und elektrische Grille sind erlaubt.
Feuerlöscher stehen allen zur Verfügung. Im Falle eines Brandes unmittelbar die Campingplatzleitung benachrichtigen. In der Anmeldung befindet sich ein Erste-Hilfe-Kasten.
Elektrizität - Ein 25 Meter langes Kabel mit Erdanschluss wird bei allen elektrischen Anschlüssen verlangt.
6.10.2 Diebstahl - Die Leitung ist nur für Gegenstände, die an der Rezeption in individuellen Safes (kostenpflichtig) gelegt wurden, haftbar und hat die Verpflichtung, diese zu überwachen. Teilen Sie der Leitung sofort die Präsenz von auffälligen Personen auf dem Campingplatz mit. Der Camper ist jedoch für seine eigene Installation verantwortlich und wird gebeten, die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz seines Materials zu treffen.
6.11 Spiele
In der Nähe oder innerhalb der Installationen darf kein störendes oder gewalttätiges Spiel veranstaltet werden. Spiele (mit Bällen, Kugeln oder Schlägern), die das Fahren der Fahrzeuge behindern, sind auf den Wegen des Campingplatzes verboten.
6.12 Haftung
Der Mieter haftet für sein Eigentum und für materiellen und körperlichen Schaden, der durch ihn oder seine Begleitpersonen bei anderen Campingplatzgästen verursacht wurde, aber auch am Material des Campingplatzes.
6.13 Campingplatzleiter
Er ist für die Ordnung und die gute Leitung des Campingplatzes verantwortlich. Er ist verpflichtet, schweres Vergehen gegen die Hausordnung zu bestrafen und, falls notwendig, die Verursacher dieser Störungen vom Campingplatz zu verweisen.
6.14 Die Leitung
Die Leitung übernimmt keine Verantwortung im Fall eines Wasser-oder Stromausfalls (unabhängig von den Campingplatzinstallationen), durch Sturm verursachte Überschwemmungen, durch Gewitter, starken Wind oder Harz der Bäume verursachte Schäden an Zelten oder Wohnwagen.
ZUSAMMENFASSUNG DER ALLGEMEINEN GESCHAFTSBEDINGUNGEN - MIETUNTERKUNFTE
Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen komplett im PDF-Format unten herunterladen.
RESERVIERUNG
Der Kunde muss am gebuchten Aufenthalt teilnehmen. Jede Mietung ist namensgebunden und persönlich und kann in keinem Fall jemand Anderem überlassen, sowie teilweise oder ganz untervermetet werden. Die Reservierung (Anzahlung + Bearbeitungsgebühren) muss mit Erhalt des Mietvertrags beglichen und dem Rücksendeexemplar beigefügt werden. Die Anzahlung wird von der zu leistenden Summe abgezogen, aber im Falle einer Stornierung, die unter 60 Tagen vor dem vorgesehenen Ankunftsdatum erfolgt, kann sie nicht erstattet werden. Die Bearbeitungsgebühren werden in keinem Fall erstattets. Eine Reiserücktrittsversicherung wird Ihnen als Extra angeboten. Die Restsumme des Aufenthalts muss komplett 30 Tage vor dem Ankunftsdatum beglichen werden(ansonsten wird die Buchung storniert). Sie erhalten keine Mahung, die Sie an die Frist erinnert. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer verfrühten Abreise wird keine Ermässigung erlassen. Falls es Verspätung bei Ihrer Anreise gibt, benachrichtigen Sie uns bitte: bei einer fehlenden schriftlichen Nachricht des Mieters über die Umstände einer verspäteten Ankunft wird der reservierte Stellplatz 48 Stunden nach dem auf dem Mietvertrag erwähnten Datum wieder frei, aber sämtliche Leistungen müssen trotzdem beglichen werden.
2. STORNIERUNGEN - ÄNDERUNGEN
Der Kunde ist der einzige verantwortliche Verhandlungspartner gegenüber der AG « Camping de la Plage », insbesonders was die finanzielle Verantwortung betrifft und speziell im Fall einer Stornierung, oder einer teilweisen oder völligen Änderung des Aufenthalts. Jegliche Anfrage einer Veränderung der Kriterien Ihrer Buchung oder Stornierung muss schriftlich, möglichst per E-Mail oder per Post, erfolgen.
Die Gesellschaft « Camping de la Plage »-AG bietet eine Reiserücktritts-und Reiseabbruch-versicherung als zahlungspflichtiges Extra über ihren den Vertrag der Reiserücktrittsversi-cherung « Campez couvert » von Gritchen – Tolède und Gesellschaftern » an.
3. FALL VON HÖHERER GEWALT
Im Rahmen des Vertrags beinhaltet der Begriff « Höhere Gewalt » sämtliche Ereignisse, die außerhalb des Willens der Parteien liegen, die unaufhaltsam oder unabwendbar sind und die eine Partei daran hindern, einen Teil oder Teile ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszuführen. Folgende Ereignisse werden mit einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt: die administrative Unmöglichkeit einer Fortbewegung, die verwaltungstechnische Schließung der Unterkunft, das Schließen der Grenzen. Diese Liste ist nicht vollständig und jedes Ereignis muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Der Fall von höherer Gewalt ersetzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Wenn der Campingplatz nicht in der Lage ist, einen Kunden wegen eines Falls Höherer Gewalt zu empfangen oder wenn der Kunde andererseits nicht in der Lage ist, wegen eines Falls Höhere Gewalt zu reisen, wird die Reservierung storniert und der Kunde erhält ein Guthaben, das 18 Monate gültig ist, als Gegenleistung aller gezahlten Summen (außer Reservierungskosten und Rücktrittssversicherung ) ; Wenn der Kunde nach 18 Monaten sein Guthaben nicht benutzen wollte oder konnte, wird er es als Erstattung bekommen.
4. STORNIERUNGSKOSTEN
Wenn die Stornierung (das Eingangsdatum einer schriftlichen Anfrage bei der Gesellschaft « Camping de la Plage »-AG wird registriert, binnen 48h nach dem vorgefallenen Ereignis, nur das Datum des auslösenden Faktors wird registriert) mehr als 60 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn eingeht: 10 % der Gesamtsumme der Mietung, sowie die zusätzlichen Kosten (Bearbeitungsgebühr, Versicherung, usw.) werden berechnet, im Mindestfall 30 Euro. Zwischen dem 60. und dem 30. Tag inklusive vor Aufenthaltsbegin: 20 % der Gesamtsumme der Mietung, sowie die zusätzlichen Kosten les frais (Bearbeitungsgebühren, Versicherung, usw.) werden berechnet. Zwischen dem 29. Tag und dem 15. Tag inklusive vor dem Aufenthalt: 50% der Gesamtsumme der Mietung, sowie die zusätzlichen Kosten (Bearbeitungsgebühr, Versicherung, usw.) werden berechnet. Weniger als 14 Tage vor dem Aufenthalt oder bei Nichtantritt des Aufenthalts: keine Rückerstattung. In jedem Fall werden weder die Bearbeitungsgebühren, noch eventuelle Kosten der Reiserücktrittsversicherung erstattet.
5. WICHTIG ZU LESEN
Die Mietungen können am Ankunftstag ab 16 Uhr belegt werden und müssen am Abreisetag vor 10 Uhr geräumt werden. Das Wohnmobil muss in demselben Sauberkeitszustand wie bei der Ankunft hinterlassen werden. Andernfalls muss der Mieter eine Pauschale für die Reinigung zahlen (siehe Tarife). Der Mieter muss unbedingt eine Haftpflichtversicherung besitzen.
Während des Aufenthalts verpflichten sich alle Mieter, sämtliche Vorschriften der Campingplatz-Hausordnung zu beachten und auch von den Begleitpersonen, oder Personen unter ihrer Verantwortung, respektieren zu lassen. Jeder Verstoss gegen diese Regeln, sowie gegen die geltenden Bedingungen kann zu einem Ausschluss führen. Es wird kein gewalttätiges Verhalten, sowie beleidigende, rassistische oder bedrohende Äußerungen gegenüber anderen Kunden oder dem Personal toleriert, darauf folgt ein sofortiger Ausschluss. In diesem Fall gibt es keinerlei Erstattung. Jeder Verstoss gegen eine Verpflichtung des Vertrags zieht einen Bruch des Vertrags mit sich.
Im Falle von Streitigkeiten und gemäß der Bestimmungen des Artikels L 612-1 des Verbraucherschutzgesetzes kann jeder Kunde des Campingplatzes gratis einen Verbraucherschutzmediator in Anspruch nehmen, um einen eventuellen Konflikt mit dem Campingplatzbetreiber gütlich zu lösen. Die Anschrift des für uns zuständigen Verbraucherschutzmediators ist per E-mail:cm2c@cm2c.net oder auf dem Postweg: Cm2c : 14 rue Saint Jean 75017 Paris Tel 00336 09 20 48 86.
6. HAUSORDNUNG
6.1 Zulassungsbedingungen
Um auf den Campingplatz zu kommen und sich dort niederlassen zu dürfen, muss man zuvor die Erlaubnis des Verantwortlichen der Anmeldung, oder des Betreibers bekommen haben.
Ein Aufenthalt auf dem Gelände des Campingplatzes LA PLAGE bedeutet, die Bestimmungen der geltenden Hausordnung zu akzeptieren und die Verpflichtung, sich daran zu halten. Jeder Verstoss kann zum Verweis des Autors desselben führen, notfalls mithilfe eines Polizeieinsatzes.
6.2 Anmeldung
Die Rezeption ist jeden Tag geöffnet, auch an Feiertagen, vom Eröffnungsdatum bis zum Schliessen des Campingplatzes, von 9h bis 19h, bis auf Fälle höherer Gewalt. Sie bekommen dort sämtliche Auskünfte über den Service auf dem Campingplatz, Informationen über Verpflegung, sportliche Einrichtungen, touristische Angebote der Umgebung, sowie diverse Adressen und Informationen, die nützlich sein könnten.
6.3 Lärm und Nachtruhe
Die Benutzer des Campingplatzes werden inständig gebeten, jeglichen Lärm und Diskussionen, die ihre Nachbarn stören könnten, zu vermeiden. Die elektronischen Geräte müssen entsprechend eingestellt sein. Das Schliessen von Autotüren und Kofferräumen muss so diskret wie möglich erfolgen.
Zwischen 22h30 und 8h muss völlige Nachtruhe herrschen.
6.4 Tiere
Nur Hunde und Katzen sind zugelassen (unter bestimmten Zulassungsbedingungen). In jedem Fall werden maximal zwei Hunde oder Katzen pro Mietung genehmigt. Ein Zuschlag pro Tier wird bei der Mietung erhoben.
Hunde der 1. und 2. Kategorie im Sinne der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Gesetzgebung sind auf sämtlichen der von der Gesellschaft « Camping de la Plage »-AG betriebenen Campingplätze verboten. Die Hunde und andere Tiere dürfen nie frei laufen.
Sie dürfen in Abwesenheit ihrer Besitzer, die rechtlich für sie verantwortlich sind, nicht allein auf dem Campingplatz gelassen werden, auch nicht eingesperrt.
6.5 Besucher
Besucher können auf Verantwortung der Camper, die sie empfangen, nach Genehmigung des Geschäftsführers oder seines Stellvertreters zugelassen werden. Die Besucher unterliegen der Regelung einer Besuchersteuer pro Besucher, da sie Zugang zu den Leistungen und/oder Installierungen des Campingplatzes haben (der Zugang zum Schwimmbad ist ihnen nicht gestattet).
Besucher müssen das Gelände vor 22h30 verlassen haben. Die Leitung behält sich das Recht vor, bei Nicht-Berücksichtigung der Campingplatzordnung einzugreifen und eine definitive Ausweisung vorzunehmen.
6.6 Verkehr und Parken von Fahrzeugen
Innerhalb des Campingplatzes müssen Fahrzeuge bei einer begrenzten Geschwindigkeit von 10 km/h fahren. Auf dem Campingplatzgelände dürfen nur Fahrzeuge von dort anwesenden Campern fahren. Das Parken darf weder den Verkehr, noch die Installierung von neuankommenden Campern beeinträchtigen.
Zwischen 22h30 und 8h ist das Fahren verboten.
6.7 Ordnung und Aspekt der Anlagen
Niemand darf Aktionen untermehmen, die der Sauberkeit, der Hygiene und dem Aspekt des Campingplatzes schaden könnten.
Es ist verboten, Abwässer auf den Boden oder am Rinnstein auszugiessen. Hausmüll, Abfälle jeder Art und Papier müssen in die den Campern zur Verfügung stehenden Container geworfen werden.
Das Wäschewaschen außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken ist streng verboten. Das Aufhängen der Wäsche wird toleriert, unter der Bedingung, dass es diskret erfolgt und die Nachbarn nicht stört. Es darf nichts an den Bäumen aufgehängt werden.
Die Bepflanzungen und der Blumenschmuck müssen respektiert werden. Den Campern ist es untersagt, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Bepflanzungen vorzunehmen. Es ist auch nicht gestattet, eigenständig die Grenzen des Stellplatzes abzustecken, oder Löcher in den Boden zu graben. Jegliche Beschädigung der Bepflanzungen, der Zäune am Boden oder der Anlagen des Campingplatzes geht auf Kosten des Verursachers.
6.8 Sicherheit
6.8.1 Brand - Offene Feuer und individuelles Grillen mit Holzkohle sind auf den Stellplätzen strengstens verboten. Ein kollektiver Grill steht den Campern zur Verfügung. Gasgrillgeräte und elektrische Grille sind erlaubt.
Feuerlöscher stehen allen zur Verfügung. Im Falle eines Brandes unmittelbar die Campingplatzleitung benachrichtigen. In der Anmeldung befindet sich ein Erste-Hilfe-Kasten.
6.8.2 Diebstahl - Die Leitung ist nur für Gegenstände, die an der Rezeption in individuellen Safes (kostenpflichtig) gelegt wurden, haftbar und hat die Verpflichtung, diese zu überwachen. Teilen Sie der Leitung sofort die Präsenz von auffälligen Personen auf dem Campingplatz mit. Der Camper ist jedoch für seine eigene Installation verantwortlich und wird gebeten, die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz seines Materials zu treffen.
6.9 Spiele
In der Nähe oder innerhalb der Installationen darf kein störendes oder gewalttätiges Spiel veranstaltet werden. Spiele (mit Bällen, Kugeln oder Schlägern), die das Fahren der Fahrzeuge behindern, sind auf den Wegen des Campingplatzes verboten.
6.10 Campingplatzleiter
Er ist für die Ordnung und die gute Leitung des Campingplatzes verantwortlich. Er ist verpflichtet, schweres Vergehen gegen die Hausordnung zu bestrafen und, falls notwendig, die Verursacher dieser Störungen vom Campingplatz zu verweisen.
6.11 Die Leitung
Die Leitung übernimmt keine Verantwortung im Fall eines Wasser-oder Stromausfalls (unabhängig von den Campingplatzinstallationen), durch Sturm verursachte Überschwemmungen, durch Gewitter, starken Wind oder Harz der Bäume verursachte Schäden an Zelten oder Wohnwagen.